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Jetzt Rückruf vereinbarenSchutzfilter für: | CO2 |
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Filterfarbe: | Glasklar |
Lichttransmissionsgrad: | ca. 92% |
Fassungstyp: | BMlight |
Eine Laserschutzbrille besteht meist aus zwei Komponenten: Der Fassung – auch Tragkörper genannt – und den Filterscheiben. Da es schwierig und teuer ist, in die Filter eine Korrektionswirkung zu integrieren, gibt es für Brillenträger die Korbfassungen, die auch über einer Korrektionsbrille getragen werden kann. Damit die Bügel der Korrektionsbrille nicht mit der Korbfassung in Konflikt geraten, werden Korbfassungen wie eine Taucherbrille durch ein elastisches Kopfband gehalten. Bügelbrillen sind dagegen nur für Leute geeignet, die nicht zusätzlich eine Korrektionsbrille benötigen.
Schon früh hat sich gezeigt, dass allein die passende Dämpfung einer Laserschutzbrille – die optische Dichte - für einen ausreichenden Augenschutz ihres Trägers nicht ausreicht. Dies fand seinen Niederschlag im europäischen Standard EN 207. Die Laserschutzbrille muss auch eine Mindeststandzeit von 5 Sekunden gegen diese Strahlung aufweisen, die es ihrem Träger im Falle eines zufälligen Treffers erlauben soll, sich rechtzeitig aus dem Strahlweg zurückzuziehen, bevor die Brille versagt. Die Kombination beider Kriterien wird durch die Schutzstufe zum Ausdruck gebracht. Sie kann Werte von 1 bis 10 annehmen, die für die verschiedenen Betriebsarten D, I, R und M verschieden sein können.
Man unterscheidet vier Laserbetriebsarten: Dauerstrich D, Impuls I, Riesenimpuls R und Ultrakurzpuls M. Die Abgrenzung erfolgt durch Bestrahlungs- und Impulsdauer. Der Grund für die Unterscheidung ist, dass die Wechselwirkung zwischen Laserstrahlung und Materie nicht nur von der Wellenlänge abhängt, sondern auch von der Bestrahlungsstärke und der Wirkdauer.
Ein Laser ist eine Anordnung, bei der eine sogenannte Pumpe Energie an das Lasermedium abgibt, damit dessen Elektronen auf ein höheres Energieniveau befördert werden und die Energieerhöhung gezielt wieder abgerufen werden kann. Fallen die Elektronen geordnet auf ein niedrigeres Energieniveau zurück, kann die Energiedifferenz in Form von Photonen freigesetzt werden. Bildet man diesen Prozess in einem Resonator als Verstärkungsvorgang aus, kann der Photonenstrom sehr hohe Leistungsdichten erreichen. Häufig wird der Laser auch als übersteuerter Verstärker bezeichnet, der dadurch zu einem Sender wird; daher auch die Bezeichnung Laseroszillator.
Im Rahmen eines Forschungsprojekts, das durch die BAuA initiiert wurde (siehe https://www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Berichte/F2442.html), wurden bis zu 20 Jahre alte Laserschutzbrillen untersucht. Alterungserscheinungen, die den Augenschutz beeinträchtigen, wurden dabei nicht gefunden, weder bei Produkten mit mineralischen Filtern noch mit Kunststofffiltern.
Brille selbst:
Beiliegend:
Laserschutzbrillen sind durch den europäischen Standard EN 207 geregelt. Sie müssen die Bestrahlungsstärke des Lasers auf den Grenzwert der Laserklasse 1 begrenzen. Laserjustierbrillen sind durch den europäischen Standard EN 208 geregelt. Sie müssen die Bestrahlungsstärke des Lasers nur auf den Grenzwert der Laserklasse 2 begrenzen. Dadurch besteht noch die Chance, den Laserstrahl bei gleichzeitiger Augensicherheit erkennen zu können.
Der CO2-Laser ist ein Gaslaser in dem CO2-Moleküle durch eine elektrische Entladung angeregt werden und diese Energie in Form von Laserstrahlung wieder abgibt (vorzugsweise bei 10600 nm =10,6 µm).
Mit dem CE-Zeichen sagt der Hersteller aus, dass sein Produkt nach den entsprechenden europäischen Standards geprüft wurde; im Falle von Laseraugenschutz sind das die EN 207 oder EN 208. Da hierbei immer noch Betrug möglich ist, müssen in den Begleitdokumenten auch Angaben zur EU-Baumusterbescheinigung stehen.
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