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Allgemeine

geschäftsbedingungen

1. Ausschließliche Geltung der Verkaufsbedingungen, Vertragsinhalt

Unseren Lieferungen liegen ausschließlich diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen zugrunde; auch dann, wenn wir entgegenstehenden Einkaufsbedingungen nicht ausdrücklich widersprechen.


2. Preise

Unsere Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer in der am Tag der Inrechnungstellung gesetzlich vorgeschriebenen Höhe frei Empfangsstation bei normalem Post-, Frachtgut- oder Lkw-Versand. Bei Brillengläsern wird eine Zustellpauschale berechnet.


3. Zahlungsbedingungen

3.1 Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung und Rechnungsstellung. Für die Rechtzeitigkeit von Zahlungen ist maßgeblich, daß wir über die Gutschrift vorbehaltlos verfügen können, im Falle von Schecks oder Wechseln, daß die Möglichkeit der fristgerechten Einlösung und Gutschrift im ordnungsgemäßen Geschäftsgang gegeben ist. Alle entstehenden Spesen und Kosten im Zusammenhang mit der Diskontierung und Einreichung von Schecks und Wechseln gehen zu Ihren Lasten.

3.2 Wir sind berechtigt, ab dem Fälligkeitstage Verzugszinsen ohne Nachweis in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz zu fordern, unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen. Unsere übrigen Rechte bleiben unberührt.

3.3 Sie können - ausgenommen im Fall grober Vertragsverletzung durch uns - nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Wenn Sie Kaufmann sind, können Sie ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, wenn Ihnen aus diesem Vertrag rechtskräftige oder unbestrittene Gegenforderungen zustehen.

3.4 Bei wesentlicher Verschlechterung Ihrer Vermögensverhältnisse nach Vertragsabschluß sind wir berechtigt, die uns obliegende Leistung zu verweigern, bis unsere Forderung ausgeglichen oder für noch nicht fällige Forderungen Sicherheit geleistet ist.


4. Lieferfrist

4.1 Eine Lieferfrist gilt nur nach schriftlicher Bestätigung durch uns als vereinbart. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Waren innerhalb der vereinbarten Lieferfrist unser Werk verlassen haben oder Ihnen die Versandbereitschaft gemeldet wurde.

4.2 Ist die Nichteinhaltung der Lieferfrist auf Arbeitskampf oder auf andere unvorhersehbare, unverschuldete Ereignisse, wie beispielsweise Material- oder Energiemangel, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Zulieferungen (trotz sorgfältiger Auswahl der Zulieferer) zurückzuführen und konnte die Nichteinhaltung auch bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt und zumutbarem Einsatz nicht verhindert werden, so wird die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit verlängert. Wenn Sie glaubhaft machen, daß eine solche Verlängerung für Sie unzumutbar ist, sind Sie zum Rücktritt vom Vertrag insoweit berechtigt, als dieser noch nicht erfüllt ist. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

4.3 Haben wir die Nichteinhaltung der Frist verschuldet, so können Sie nach Ablauf einer schriftlich gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten oder - soweit Sie nachweisen, daß Ihnen aus dem Verzug Schaden erwachsen ist - eine Entschädigung von höchstens 0,5 % des Preises der rückständigen Ware für jede volle Woche des Verzuges, keinesfalls aber mehr als 5 % des Wertes der rückständigen Ware insgesamt beanspruchen. Schadensersatzansprüche, gleichviel ob aus Vertrag oder aus Gesetz, die darüber hinausgehen, sind nach Maßgabe der Regelungen in Nr. 10 ausgeschlossen. Vorstehendes gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit kraft Gesetzes zwingend gehaftet wird.


5. Versand, Versicherungen und Gefahrübergang

5.1 Soweit nicht anders vereinbart, wählen wir Versandweg und Versandart und versenden die Ware an Ihren Sitz.

5.2 Wir versichern die Ware auf unsere Kosten gegen die üblichen Transportrisiken von Haus zu Haus.

5.3 Die Gefahr geht auf Sie über, sobald die Ware dem Transportunternehmer übergeben worden ist oder unser Werk oder Lager verlassen hat oder mit Zugang der Mitteilung über die Versandbereitschaft, falls sich die Versendung aus Gründen verzögert, die wir nicht zu vertreten haben.

5.4 Teillieferungen sind zulässig.


6. Rügepflicht bei Sachmängeln und Transportschäden

Offensichtliche Sachmängel (bei Benutzung unserer eigenen Transportmittel auch Transportschäden), Falschlieferungen und Mengenabweichungen sind uns unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Erhalt der Ware, schriftlich anzuzeigen.


7. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung unser Eigentum (Vorbehaltsware). Sie sind zur Weiterveräußerung im gewöhnlichen Geschäftsgang unter der Voraussetzung berechtigt, daß Sie die Forderungen aus der Weiterveräußerung einschließlich sämtlicher Nebenrechte in Höhe des von Ihnen berechneten Betrages schon jetzt an uns sicherungshalber abtreten. Wir ermächtigen Sie widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann widerrufen werden, wenn Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommen oder eine Verschlechterung Ihrer Vermögensverhältnisse eintritt. Verpfändung und Sicherungsübereignung sind nicht gestattet.


8. Gewährleistung und Haftung für Sachmängel

8.1 Wir leisten Gewähr dafür, daß die Ware frei von Material- und Fertigungsmängeln ist. Zeigen Sie uns innerhalb der Gewährleistungsfrist einen solchen Mangel an, so sind wir verpflichtet, den Mangel nach unserer Wahl in einem angemessenen Zeitraum kostenlos durch Nachbesserung oder Lieferung einer mangelfreien Ware zu beheben. Sollten wir dazu nicht in der Lage sein, so sind Sie berechtigt, den Vertrag rückgängig zu machen.

8.2 Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Gefahrübergang.

8.3 Aufgetretene Mängel haben Sie uns unverzüglich anzuzeigen und alles zu tun, um den Schaden gering zu halten.

8.4 Wir sind zur Mängelbeseitigung nur verpflichtet, wenn Sie die Ihnen obliegenden Vertragspflichten erfüllen. Insbesondere sind die vereinbarten Zahlungen bedingungsgemäß zu leisten, wobei Sie Zahlungen nur in einem Umfang zurückhalten dürfen, der in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln steht.

8.5 Für Mängel infolge natürlicher Abnutzung (insbesondere bei Verschleißteilen) sowie unsachgemäßer Behandlung leisten wir keine Gewähr. Für Mängel, die auf von Ihnen oder Dritten unsachgemäß vorgenommenen Änderungen oder Reparaturen beruhen, haften wir nicht.

8.6 Durch Mängelbeseitigungsmaßnahmen werden die Verjährungsfristen für die Gewährleistungsansprüche gehemmt.

8.7 Für Software gilt im übrigen: Wir gewährleisten die Übereinstimmung der Ihnen überlassenen Software mit den Programmspezifikationen, sofern die Software auf unseren dazugehörigen Systemen entsprechend unseren Richtlinien installiert wurde. Als Software-Mängel gelten nur solche Mängel, die jederzeit reproduziert werden können. Wir verpflichten uns, Software-Mängel, welche die vertragsgemäße Benutzung nicht nur unerheblich beeinträchtigen, nach unserer Wahl und je nach Bedeutung des Mangels durch die Installation einer verbesserten Software-Version oder durch Hinweise zur Beseitigung oder zum Umgehen der Auswirkungen des Mangels zu berichtigen.

8.8 Weitergehende Ansprüche, gleichviel ob aus Vertrag oder Gesetz, sind ausgeschlossen, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von solchen Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind (Mangelfolgeschäden). Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften kraft Gesetzes zwingend gehaftet wird.


9. Rechte an Software

An Programmen und dazugehörigen Dokumentationen sowie nachträglichen Ergänzungen wird Ihnen ein nichtausschließliches und nicht übertragbares Benutzungsrecht zum internen Betrieb der Waren, für die die Programme geliefert werden, eingeräumt. Eine Zugänglichmachung gegenüber Dritten bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Abgesehen von einer Sicherungskopie sind Vervielfältigungen nicht gestattet. Quellenprogramme stellen wir nur aufgrund einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung zur Verfügung.


10. Haftung und Schadensersatzansprüche

10.1 Unsere Haftung, die unserer Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen auf Ersatz von Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund - einschließlich Verschulden bei Vertragsschluß, positiver Vertragsverletzung, Verzug, Unmöglichkeit und unerlaubter Handlung - ist, vorbehaltlich der weiteren Einschränkungen in den folgenden Absätzen, auf Fälle beschränkt, in denen a) der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft zurückzuführen ist oder b) eine wesentliche Vertragspflicht leicht fahrlässig verletzt ist, wobei in diesem Fall die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt und der Höhe nach bei Sachund Vermögensschäden auf EUR 100.000,-- sowie bei Personenschäden auf EUR 1.000.000,-- begrenzt ist.

10.2 Sind Sie Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so sind etwaige Schadensersatzansprüche zusätzlich zu den im vorstehenden Absatz enthaltenen Beschränkungen in der Weise eingeschränkt, daß wir im Falle leichter Fahrlässigkeit auch nicht für mittelbare Schäden, insbesondere nicht für Mangelfolgeschäden in Form des Vermögensschadens oder entgangenen Gewinns haften. Bei grober Fahrlässigkeit ist unsere Haftung für mittelbaren Schaden auf EUR 100.000,-- begrenzt.

10.3 Unsere Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen bei Fehlern eines gelieferten Gegenstands bleibt unberührt.

10.4 Bei Lieferung von Software haften wir, unsere Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen für den Verlust oder die Veränderung von Daten, die durch Programmfehler hervorgerufen worden sind, nur in dem Umfang, der auch dann unvermeidbar wäre, wenn Sie Ihrer Datensicherungspflicht in anwendungsadäquaten Intervallen, mindestens jedoch täglich, nachgekommen wären.


11. Datenspeicherung, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel

11.1 Gem. § 33 BDSG weisen wir darauf hin, daß wir und gegebenenfalls auch die mit uns in der Unternehmensgruppe verbundenen Unternehmen personenbezogene Daten speichern, die mit unserer Geschäftsbeziehung zu Ihnen zusammenhängen.

11.2 Gerichtsstand ist Heidenheim.

11.3 Durch die Unwirksamkeit einzelner Klauseln wird die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Ungültige Klauseln sind durch solche gültigen Regelungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages am nächsten kommen.


Stand 01.01.2016 – Download als PDF (22 KB)

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