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Glossar

Hier finden sie sprachliche Erklärungen zum Wortschatz der Webseite.

A


Optisches Filter, dessen Wirkung auf einer Dämpfung im Filtermaterial beruht.


Anteil der auf einen Körper fallenden elektromagnetischen Strahlung, der durch den Körper aufgenommen wird.


Mehr oder weniger bewusste Reaktion des Abwendens im Falle einer Gefahrenexposition (Schrecksekunde).

B


Durch eine Benannte Stelle ausgestelltes Dokument, das die Ergebnisse der Baumusterprüfung bescheinigt. Dies erlaubt dem Hersteller, diese Produkte mit dem CE-Zeichen zu versehen.


In einem EU-Land ansässige Stelle, die berechtigt ist, die Ergebnisse einer Baumusterprüfung in eine Baumusterzulassungsbescheinigung umzusetzen.


Einfallende Leistung elektromagnetischer Strahlung bezogen auf die bestrahlte Fläche.


Die Normen EN 207 für Laserschutzbrillen und EN 12254 für Laserabschirmungen unterscheiden vier Laserbetriebsarten, für die unterschiedliche Schutzstufen festgelegt sein können:

  • D für Dauerstrichbetrieb
  • I für Impulsbetrieb
  • R für Riesenimpulsbetrieb
  • M für Ultrakurzpulsbetrieb (Modengekoppelt)

Die Unterscheidung zwischen den drei Impulsbetriebsarten erfolgt nach Impulsdauern. Norm EN 208 für Laser-Justierbrillen schreibt dagegen für jede Schutzstufe nur maximal zulässige Werte für die Leistung und die Impulsenergie vor.


Ausführung einer Laserschutzbrille oder Laser-Justierbrille mit Bügeln. Sie kann normalerweise nicht über einer Korrektionsbrille getragen werden, ohne dass ein Teil des Schutzes verloren geht.

D


Physikalische gesehen die kontinuierliche Emission eines Lasers, nach Definition von Standard EN 207 Emission mit einer Impulsdauer, die oberhalb der Grenze für den Impulsbetrieb liegt.


Durch wechselweises Aufdampfen sehr dünner Schichten aus hoch- und niederbrechenden, nicht elektrisch leitenden, optischen Materialien auf neutrale Substrate können Spiegelflächen mit fast beliebigen spektralen Eigenschaften realisiert werden.

E, F, I


Einfallende Energie elektromagnetischer Strahlung bezogen auf die bestrahlte Fläche.


Filter aus Gläsern, die aufgrund ihrer Zusammensetzung spezielle spektrale Eigenschaften aufweisen. Da es sich bei der Filterwirkung um eine Materialeigenschaft handelt, nimmt die Filterwirkung mit der Dicke zu.


Physikalisch gesehen jede endliche Emission eines Lasers, nach Definition von Standard EN 207 Emission mit einer Impulsdauer, die unterhalb der Grenze zum Dauerstrichbetrieb liegt und oberhalb der Grenze zum Riesenimpulsbetrieb.

K


Erklärung des Herstellers, dass seine Produkt die Anforderungen der genannten, europäischer Richtlinien und Verordnungen erfüllt.


Ausführung einer Laserschutzbrille oder Laser-Justierbrille, die über einer Korrektionsbrille getragen werden kann, ohne dass Schutz vor Laserstrahlung verloren geht. Diese Ausführung wird meist durch ein elastisches Kopfband gehalten, ähnlich einer Taucherbrille.


Reine, transparente Kunststoffe können durch spezielle Farbstoffe oder Farbstoffmischungen gefärbt werden, so dass sie spezielle spektrale Eigenschaften aufweisen. Die Eignung als Laserschutzfilter hängt dann nicht nur von der optischen Dichte und der Laserbeständigkeit des Kunststoffs ab, sondern auch von der Beständigkeit der Farbstoffe.

L


Physikalisch gesehen ist ein Laser ein übersteuernder Verstärker für elektromagnetische Strahlung, der dadurch zum Oszillator wird. Die Verstärkung wird durch mehrfache Reflexion durch ein Medium hindurch erreicht, in dem das obere Laserniveau stärker besetzt ist als das untere.


Großflächige Abschirmung nach EN 12254 gegen Laserstrahlung. Bei korrekter Auswahl dämpft sie die Bestrahlung auf die Grenzwerte der Laserklasse 1.


Beständigkeit eines Materials gegenüber Laserbestrahlung. Verschiedene Schädigungsmechanismen sind möglich:

  • Schädigung durch UV-Strahlung (Auflösung chemischer Bindungen)
  • Schmelzen aufgrund von Absorption und damit einhergehender thermischer Überlastung
  • Rissbildung durch thermische Spannungen (Glas)

Brille nach Standard EN 208, die vor Laserstrahlung schützt. Bei korrekter Auswahl dämpft sie die Bestrahlung auf die Grenzwerte der Laserklasse 2 und erlaubt meist noch die Erkennung der Laserstrahlung. Allerdings erfordert dies einen funktionierenden Lidschlussreflex. Deshalb gibt es Laser-Justierbrillen nur für den Wellenlängenbereich 400-700 nm. Funktioniert der Lidschlussreflex nicht regelrecht, kann allenfalls noch die langsamere Aversionsreaktion vorausgesetzt werden.


Grobe Einteilung der Gefährlichkeit von Lasergeräten in Klassen 1 bis 4 nach Standard EN 60825-1. Für die Klassen 1 und 2 ist Persönliche Schutzausrüstung nicht zwingend vorgeschrieben.


Brille nach Standard EN 207, die vor Laserstrahlung schützt. Bei korrekter Auswahl der Schutzstufen dämpft sie die Bestrahlung auf die Grenzwerte der Laserklasse 1.


Elektromagnetische Strahlung, die vom menschlichen Auge wahrgenommen wird. Dies gilt für den Wellenlängenbereich von ungefähr 400-800 nm.


Anteil des Lichts, das unter Berücksichtigung der spektralen Empfindlichkeit des menschlichen Auges von einem gegebenen Material durchgelassen wird.


Ein Lichteinfall in die Pupille des menschlichen Auges kann einen Reflex auslösen, der innerhalb von ca. 0,25 s zu einem Lidschluss führt. Dieser Reflex funktioniert jedoch bei einem erheblichen Anteil von Individuen nicht.

O, P


Einfallende Energie elektromagnetischer Strahlung bezogen auf die bestrahlte Fläche.


Filter aus Gläsern, die aufgrund ihrer Zusammensetzung spezielle spektrale Eigenschaften aufweisen. Da es sich bei der Filterwirkung um eine Materialeigenschaft handelt, nimmt die Filterwirkung mit der Dicke zu.

R


Optisches Filter, dessen Wirkung auf einer Reflexion der Strahlung an einer Grenzfläche des Filters beruht (z.B. dielektrischer Spiegel).


Anteil der auf einen Körper fallenden elektromagnetischen Strahlung, der von der Oberfläche reflektiert wird.


Physikalisch gesehen jede endliche Emission eines Lasers, bei der die Lichtverstärkung über die zum Anschwingen erforderliche Mindestverstärkung hinaus geht bevor der Laser anschwingt. Nach Definition von Standard EN 207 Emission mit einer Impulsdauer, die unterhalb der Grenze zum Impulsbetrieb liegt und oberhalb der Grenze zum Ultrakurzpulsbetrieb.

S, T, U


Laserschutzbrillen nach EN 207 müssen mindestens 5 s oder bei Impulsbetrieb 50 Impulse lang vor Überschreiten der zulässigen Bestrahlung schützen. Die Schutzstufen sind fiktive optische Dichten. Sie können für die einzelnen Laserbetriebsarten unterschiedlich sein, dürfen aber die tatsächliche optische Dichte nicht überschreiten. Sie können zwischen 1 und 10 liegen. Für Abschirmungen nach EN 12254 gilt Vergleichbares, aber über einen Zeitraum von 100 s oder je nach Betriebsart bis zu 100000 Impulse. Für Laser-Justierbrillen nach EN 208 gelten die gleichen Kriterien wie für Laserschutzbrillen nach EN 207. Zusätzlich ist die optische Dichte aber nach oben begrenzt, und die Schutzstufen können nur zwischen 1 und 5 liegen.


Anteil der Bestrahlungsstärke, der von einem gegebenen Material durchgelassen wird. Meist ist damit der spektrale Transmissionsgrad gemeint, also aufgelöst nach einer einzelnen Wellenlänge.


Physikalisch gesehen durch Modenkopplung hervorgerufene, breitbandige Emission eines Lasers, die durch sehr rasches Anwachsen der Verstärkung zu extrem kurzen und intensiven Impulsen führt. Nach Definition von Standard EN 207 jeder Impulsbetrieb mit einer Dauer unterhalb 1 Nanosekunde.

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