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Von der Idee einer Laserschutzbrille zum fertigen Produkt

23.12.2021 - Website, Laserschutz, News, Blog, Laseranwendung, Wärmeeinflusszonen

Wer sich ein wenig mit den Preisen von Arbeitsschutzprodukten auskennt, vor Allem mit Arbeitsschutzbrillen, staunt immer wieder was eine Laserschutzbrille so kostet. Da sind Beträge im mittleren dreistelligen Eurobereich keine Seltenheit. Zuweilen übersteigt der Preis sogar die Beschaffungskosten des Lasers.

Zunächst sei gesagt, dass wir zwischen zertifizierten und unzertifizierten Laserschutzbrillen unterscheiden müssen. Zertifiziert bedeutet, dass die Laserschutzbrille eine Prüfung und einen Zulassungsprozess in der EU durchlaufen muss. Dies ist übrigens auch Voraussetzung für jegliche Persönliche Schutzausrüstung, die in der EU in den Verkehr gebracht werden soll, also alles was als Schutzprodukt am Körper getragen wird. Ein solches Zertifizierungsverfahren ist nicht nur recht teuer, sondern darf nur von einer hierzu berechtigten Stelle durchgeführt werden, es müssen Proben nebst Dokumentation eingereicht werden, es gibt keine Beschränkung der Verfahrensdauer und der Verkauf ist erst nach vollständigem Vollzug erlaubt.
Die Zulassung von Pharmaprodukten wie Medikamenten und Impfstoffen erscheint dagegen vergleichsweise einfach. Doch das mit der Zulassung passiert in unserem Fall mit der Laserschutzbrille natürlich erst, nachdem schon einige Schritte vorausgegangen sind. Denn wie in der Überschrift erkennbar – am Anfang war die Idee!

Betrachten wir das Ganze also einmal Schritt für Schritt. Zunächst benötigen wir einen geeigneten Tragkörper, umgangssprachlich ein Brillengestell, und dieses muss erst einmal designt werden. Danach wird aus dem Design eine entsprechende Form hergestellt, aus welcher im Anschluss eine Charge an Tragkörpern gefertigt wird. Je größer die Stückzahl einer Charge ist, desto günstiger wird normalerweise das einzelne Stück. Allerdings ist der Markt für Laserschutzbrillen kein Massenmarkt, ganz im Gegensatz zu Arbeitsschutzbrillen. Schon hier zeigt sich, wieso das Produkt Laserschutzbrille grundsätzlich teurer ist als eine gewöhnliche Arbeitsschutzbrille.

Nun haben wir also den passenden Tragkörper, und damit quasi die halbe Miete. Doch zu einer Laserschutzbrille wird das Ganze erst, wenn auch die passenden Laserschutzfilter eingesetzt werden. Dazu müssen wir passend für die gewünschte Wellenlänge, vor welcher geschützt werden soll, ein entsprechendes Filtermaterial auswählen, entweder gefärbter Kunststoff oder Farbglas. Hier zeigen sich enorme Unterschiede im Preis, da Glassorten sehr unterschiedlich sind und es nur wenige Glashersteller gibt, die auch die benötigte Qualität bieten können. Ebenso zeigen sich hier wieder die Gesetze des Nischenmarktes. Die Kombination aus hoher Qualität und verhältnismäßig geringem Absatz führen eben selten zu einem niedrigen Preis.

Jetzt allerdings haben wir mit dem Tragkörper und den Laserschutzfiltern das fertige Produkt. Klar, das Ganze will natürlich auch noch zusammengebaut und mit Schutzstufenkennzeichnung, CE-Zeichen und Seriennummer versehen werden. Und dafür ist die komplette Ausstattung einer Augenoptikerwerkstatt nötig. Doch dann, sobald auch noch der Zulassungsprozess durchlaufen und die Zertifizierung gültig ist, können wir die Laserschutzbrille wie oben erwähnt in Verkehr bringen.

Das beantwortet aber noch nicht die Frage, warum nun die Laserschutzbrille manchmal teurer ist, als der Laser selbst: Dies kann daran liegen, dass der Laserhersteller – häufig mit Sitz außerhalb der EU und Verkauf über Internet-Marktplattformen - die Kosten einer CE-Zulassung eigespart hat. Es kann aber auch daran liegen, dass es sich um eine sehr häufige Laseranwendung handelt (Gesetze des Massenmarktes!). Im ersten Fall wird mit dem Lasergerät oft eine nicht zertifizierte Laserschutzbrille geliefert. Unsere Tests haben allerdings ergeben, dass es bei diesen oft keinen Unterschied macht ob Sie sie überhaupt aufsetzen oder nicht, da sie entweder gar nicht als Laserschutzbrille oder zumindest nicht für die benötigte Wellenlänge geeignet sind.

Übrigens ist sowohl der Hersteller, als auch der Händler – eben der Marktakteur, der die Laserschutzbrille in Verkehr bringt – dazu verpflichtet auf Wunsch das Zertifikat vorzuweisen. Im Zweifel bestehen Sie also auf das Zertifikat und nehmen Sie falls nötig von einer Kaufabsicht Abstand. So verschaffen Sie sich selbst und Ihren Augen die nötige Sicherheit in Form eines sicheren Produktes.

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