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Über die Zertifizierung

26.11.2021 - Laserschutz, Blog, News, Website

Im Bereich Laserschutz ist immer wieder die Rede von „zertifiziert“. Was steckt dahinter?

Alle Produkte, die am Körper getragen werden, also auch Laserschutzbrillen, gehören zur Persönlichen Schutzausrüstung (abgekürzt PSA) und unterliegen der Europäischen Verordnung 2016/425. Diese verlangt, dass solche Produkte von einer Benannten Stelle (Zertifizierer) bewertet werden müssen, ob sie die grundlegenden Anforderungen der Verordnung erfüllen, bevor sie in den freien Warenverkehr der EU eingeführt werden. Sofern dafür eine Harmonisierte Norm (EU-weit gültig) existiert, muss das durch eine Prüfung nach dieser Norm geschehen. Im vorliegenden Fall sind das Standard EN 207 für Laserschutzbrillen und Standard EN 208 für Laserjustierbrillen.

Was nicht unter die PSA-Verordnung fällt (z.B. Laserschutzfenster, die in Laseranlagen verbaut werden), kann ebenfalls nach diesen beiden Standards geprüft werden. Dies ist jedoch nicht Voraussetzung für die Einfuhr in den freien Warenverkehr der EU, kann aber Voraussetzung für das CE-Zeichen der gesamten Laseranlage sein.

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Schlagworte

Laserschutz, Laserschutzfilter, Laserschutzbrille, Laserschutzfenster, Zertifizierung, Persönliche Schutzausrüstung, PSA, CE-Zeichen


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